Diskussion:Pseudo-Prepaid: Unterschied zwischen den Versionen
Neuer Abschnitt →Schufa und Bonitätsprüfung?
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Quintessenz: manchmal ist es hilfreich, gesetzliche Grundlagen die ursprünglich noch zugunsten des Bürgers gedacht waren und noch nicht von Lobbygruppen "rundgeschliffen" wurden, in Erinnerung zu rufen und plötzlich sieht man wieder etwas klarer. Genau genommen muß in keinen prepaid-AGB eine Verppflichtung zur Nachzahlung stehen. Genau genommen braucht es auch keine AGB, weil eh schon alles im Gesetz steht (nur kundenfreundlicher.) | Quintessenz: manchmal ist es hilfreich, gesetzliche Grundlagen die ursprünglich noch zugunsten des Bürgers gedacht waren und noch nicht von Lobbygruppen "rundgeschliffen" wurden, in Erinnerung zu rufen und plötzlich sieht man wieder etwas klarer. Genau genommen muß in keinen prepaid-AGB eine Verppflichtung zur Nachzahlung stehen. Genau genommen braucht es auch keine AGB, weil eh schon alles im Gesetz steht (nur kundenfreundlicher.) | ||
== Schufa und Bonitätsprüfung? == | |||
Wie sieht es aus, wenn ein Anbieter eine SCHUFA und Bonitätsprüfung macht? Ist es dann wirklich ein echtes Prepaid? Es geht ja primär darum, das wenn man beim negaitven Schufa-eintrag trotzdem ein Handy nutzen können möchte das meiner Meinung nach den Schufa-Mist genau behindert und diesem auch zum Pseudo-Prepaid macht. Auch kritisch ist BÜRGEL. Was sagt ihr? |