Smobil: Unterschied zwischen den Versionen
→Schufa-Abfrage
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Smobil erhebt eine Bearbeitungsgebühr von '''5 Euro''' für die Auszahlung des Restguthabens. Ein gekündigter smobil-Kunde muss nach Angaben von Allmobility eine Ausweiskopie und die SIM-Karte einschicken. Startguthaben wird Allmobility zufolge generell nicht ausgezahlt: ''"Das Starterguthaben ist jedoch von einer Auszahlung ausgeschlossen, da es von uns als Dankeschön gratis zur Verfügung gestellt wurde."'' (Quelle: Erfahrungsbericht im Mobilfunk-Forum [http://www.telefon-treff.de Telefon-Treff]) | Smobil erhebt eine Bearbeitungsgebühr von '''5 Euro''' für die Auszahlung des Restguthabens. Ein gekündigter smobil-Kunde muss nach Angaben von Allmobility eine Ausweiskopie und die SIM-Karte einschicken. Startguthaben wird Allmobility zufolge generell nicht ausgezahlt: ''"Das Starterguthaben ist jedoch von einer Auszahlung ausgeschlossen, da es von uns als Dankeschön gratis zur Verfügung gestellt wurde."'' (Quelle: Erfahrungsbericht im Mobilfunk-Forum [http://www.telefon-treff.de Telefon-Treff]) | ||
==Schufa-Abfrage== | ===Schufa-Abfrage=== | ||
Es findet keine '''Bonitätsprüfung''' des Kunden statt. | Es findet keine '''Bonitätsprüfung''' des Kunden statt. | ||
In den AGB vom 27. November 2006 finden sich keine entsprechenden Regelungen (so genannte "Schufa-Klausel"). | In den AGB vom 27. November 2006 finden sich keine entsprechenden Regelungen (so genannte "Schufa-Klausel"). |