Der Spezial-Interest-Anbieter Lebara hat seine Verzichtserklärung überarbeitet und dabei auch eine umstrittene Klausel entfernt, nach der Kunden bisher dem Verfall eventuellen Restguthabens mit Ihrer Unterschrift zugestimmt hatten. Damit reagiert der Mobilfunkanbieter nach einer Anfrage von Prepaid-Wiki auf die aktuelle Rechtslage, die einen Verfall von möglichen Restguthaben auf dem Prepaid-Konto untersagt.
Verfall Rechtswidrig
Schon länger ist bekannt, dass Prepaid-Guthaben nicht verfallen darf, sofern es sich nicht um geschenktes Guthaben (also so genanntes Bonusguthaben) handelt. Auch stellte beispielsweise das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG Schleswig) in seinem Urteil vom 27.03.2012 – Az: 2 U 2/11 fest, dass zum Ende eines Prepaid-Mobilfunkvertrages keine Gebühr für die Auszahlung des Restguthabens erhoben werden darf. Dennoch verwendete Lebara bis vor kurzen eine Verzichtserklärung, auf der zumindest der Verfall von Restguthaben festgeschrieben war:
Neue Verzichtserklärung
Nachdem Prepaid-Wiki die Pressestelle von Lebara auf das Problem bei der Verzichtserklärung aufmerksam machte, reagierte diese mit der Ankündigung, Kunden eine neue Verzichtserklärung bereitszustellen. Dies ist nun geschehen. In der neuen Version ist die Rückzahlungsklausel gestrichen. Die Verzichtserklärung kann unter anderem auch auf der Seite von Prepaid-Wiki heruntergeladen werden. Eine Verzichtserklärung ist notwendig, wenn die vorhandene Rufnummer (in diesem Falle von Lebara) zu einem anderen Anbieter portiert werden soll. Im Gegensatz zu Postpaid-Verträgen muss hierzu der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter gekündigt und eine Portierungsgebühr entrichtet werden. Beträgt das Prepaidguthaben mehr als die 25 Euro Portierungsgebühr, erhält der Kunde nach Angaben von Lebara im Anschluss ein zusätzliches Auszahlungsformular zugeschickt. Mit diesem kann dann die Auszahlung des Restguthabens veranlasst werden. Die Einsendung der Verzichtserklärung erfolgt bei Lebara übrigens vorzugsweise per Email. Mehr Infos zu Lebara finden Sie auch im Prepaid-Wiki.
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