Ein Handyvertrag ist für die meisten Menschen in der heutigen Zeit unverzichtbar geworden. Doch was passiert, wenn man den Handyvertrag nicht mehr benötigt und diesen kündigen möchte? Wie funktioniert die Kündigung, welche Kündigungsfristen müssen dabei beachtet werden und wie erfolgt die Rufnummernmitnahme?
Ein Handyvertrag kann grundsätzlich über verschiedene Kündigungswege beendet werden. So müssen Mobilfunkanbieter seit dem 1. Juli 2022 den sogenannten Kündigungsbutton anbieten, wodurch Verbrauchern die schnelle und unkomplizierte Online-Kündigung ermöglicht wird.
Darüber hinaus kann die Kündigung des Handyvertrages auch schriftlich per Post, per E-Mail oder auch per Fax erfolgen. Hierbei ist jedoch wichtig, dass das Kündigungsschreiben alle notwendigen Informationen und Kundendaten enthält und dem Provider auch tatsächlich zugeht. Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn sie dem Vertragspartner zugegangen ist. Daher sollte man als Verbraucher stets um eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Kündigung bitten.
Alternativ zum selbst formulierten Kündigungsschreiben gibt es im Internet auch zahlreiche kostenlose und rechtssichere Kündigungsvorlagen, wie beispielsweise von smartkündigen.de.
Unabhängig davon, auf welchem Weg der Handyvertrag gekündigt wird – bestimmte Kündigungsfristen müssen dabei stets beachtet werden. Die geltenden Kündigungsfristen sind meist im Vertrag selbst oder auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters festgelegt.
Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist die Vertragslaufzeit und Art des Handyvertrages. Diese Regelung ergibt sich aus Teil 3 § 56 des Telekommunikationsgesetzes, welches im Dezember 2021 verbraucherfreundlich überarbeitet wurde.
Egal ob Telekom, Vodafone oder Telefónica – viele Handytarife mit einem Smartphone haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Innerhalb dieser Laufzeit sind Verbraucher an den Telekommunikationsanbieter gebunden. Allerdings sieht das Telekommunikationsgesetz von Dezember 2021 besondere Regelungen vor. Demnach kann die Kündigungsfrist je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses variieren.
Wurde der Handyvertrag erst nach dem 1. Dezember 2021 geschlossen, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Handelt es sich hingegen um einen Altvertrag, der noch vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurde, ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten maßgeblich. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung des Handyvertrags jedoch jeden Monat möglich.
Bei Verträgen ohne Laufzeit ist eine Kündigung jeden Monat möglich. Das bedeutet, Verbraucher mit einem Handyvertrag ohne Laufzeit profitieren von einem hohen Maß an Flexibilität.
Bei Prepaid-Tarifen gelten ebenfalls besondere Regelungen. Ist man nicht weiter an einer Prepaid-Karte interessiert, muss man diese einfach nicht mehr aufladen. Nach einer gewissen Zeit wird der Tarif in der Regel automatisch deaktiviert.
Bereits seit dem Jahr 2012 besteht das Recht auf eine kostenlose Rufnummernmitnahme. Die Mitnahme der alten Rufnummer zum neuen Mobilfunkanbieter ist insbesondere bei einem Firmenhandy sinnvoll. Demnach haben Verbraucher die Möglichkeit, bei einem Wechsel ihres Mobilfunkanbieters die bisherige Rufnummer zu behalten.
Idealerweise wird die gewünschte Rufnummernmitnahme bereits in das Kündigungsschreiben mit aufgenommen. Alternativ bieten viele Mobilfunkanbieter auch eine Rufnummernmitnahme über das Kundenportal an. Der neue Anbieter ist bei einer Rufnummernmitnahme dazu verpflichtet, die Rufnummer innerhalb von einem Werktag zu übernehmen.
Die Kündigung eines Handyvertrages kann in der Regel schnell und unkompliziert erfolgen – nicht zuletzt wegen des überarbeiteten Telekommunikationsgesetzes. Allerdings müssen Verbraucher darauf achten, dass die Kündigung fristgerecht beim Anbieter eingeht und somit wirksam ist.
Darüber hinaus ist auch eine kostenlose Rufnummernmitnahme möglich, die bei einem Anbieterwechsel in Anspruch genommen werden sollte. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann eine kostenlose und rechtssichere Kündigungsvorlage aus dem Internet verwenden, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind und die Kündigungsfrist eingehalten wird.