Ab Donnerstag, den 15. Juni 2017 entfallen für Reisende in der EU die Roaminggebühren. „Von nun an können die Bürgerinnen und Bürger auf Reisen innerhalb der EU mit ihren Mobilgeräten telefonieren, SMS schreiben und Datendienste nutzen, ohne dafür auch nur einen Cent mehr als zu Hause zu bezahlen“, erklärte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker heute (Mittwoch) in Straßburg. „Die Abschaffung der Roaminggebühren ist einer der größten und offensichtlichsten Erfolge der EU.“ Menschen, die in Deutschland leben, sparen schätzungsweise 144 Euro pro Jahr dank der neuen Roamingregeln.
Mit dem Roaming zu Inlandspreisen ist von nun an ist die Mobilkommunikation (Anrufe, SMS und Datendienste) aus einem anderen EU-Land durch den Vertrag abgedeckt, der im Inland abgeschlossen wurde: Die Minuten, SMS und Gigabytes an Daten, die im EU-Ausland verbraucht werden, werden nach dem nationalen Tarif berechnet oder von dem nationalen Guthaben abgezogen, ebenso wie im Heimatland. Auch internationale Anrufe auf Reisen fallen unter die neue Verordnung, d.h. wenn Reisende in Frankreich Urlaub machen und dort beispielsweise ihr Hotel anrufen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Die neuen Roamingregeln gelten in allen 28 Ländern der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) wird Roaming zu Inlandspreisen kurz nach dem 15. Juni eingeführt.
Die neuen Roamingregeln gelten für alle Bürger in der EU dann, wenn die Nutzer mehr Zeit zu Hause verbringen als im Ausland oder Ihr Handy mehr zu Hause nutzen als im Ausland. Dann steht ihnen bei allen Reisen innerhalb der EU Roaming zu Inlandspreisen zur Verfügung. Dies wird als angemessene Nutzung der Roamingdienste angesehen.
Die Mobilfunknutzer müssen selbst nichts unternehmen. Ihr Anbieter wird automatisch nach dem 15. Juni 2017 für das EU-Ausland keine weiteren Roamingaufschläge erheben. Die Anbieter sollten ihre Kunden über die Abschaffung der Roamingaufschläge und die Auswirkungen auf Ihren speziellen Tarif sowie entsprechende Anpassungen Ihres Vertrags unterrichten. Außerdem werden die Nutzer auch weiterhin per SMS informiert, wenn sie eine EU-Grenze überschreiten und sich in den Roamingmodus begeben.
Wenn der Vertrag für zu Hause unbegrenztes Telefonieren und unbegrenzten SMS-Versand vorsieht, steht dem Nutzer dasselbe auch beim Roaming in der EU zu. Wenn der Vertrag für zu Hause unbegrenzte mobile Datendienste oder sehr günstige mobile Datendienste vorsieht, kann der Anbieter eine Sicherheitsgrenze (angemessene Nutzung oder „Fair Use“) für die Nutzung von Datendiensten beim Roaming anwenden. In solchen Fällen muss der Anbieter seine Kunden vorab über die Anwendung der Obergrenzen unterrichten und mitteilen, wenn diese Grenzen erreicht wurden. Allerdings ist diese Sicherheitsgrenze so hoch, dass der Roamingbedarf größtenteils oder sogar ganz abgedeckt ist. Darüber hinaus kann das Datenroaming gegen einen kleinen Aufschlag fortgesetzt werden (höchstens 7,70 Euro/GB Daten + MwSt, wobei dieser Betrag schrittweise bis auf 2,50 Euro/GB ab 2022 sinken wird). Dank der Initiative der EU-Kommission und der engen Zusammenarbeit der europäischen Institutionen ist es gelungen, die Roaminggebühren seit 2007 für Anrufe und SMS um mehr als 90 Prozent zu senken. Die Gebühren für Datenroaming sind seit 2012 um 96 Prozent gesunken.
Quelle: © obs/Europäische Kommission
(Quelle/Bildquelle: obs/Europäische Kommission)
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