Mit Unterstützung von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. will die SpaceNet AG der Vorratsdatenspeicherung ein Ende bereiten. Dazu hatte das Unternehmen bereits 2016 Klage gegen das Gesetz beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht legte im September 2019 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Grundsatzfragen zur Klärung vor. Nun wird am 13. September 2021 der Europäische Gerichtshof mündlich darüber verhandeln, ob die anlasslose und flächendeckende Speicherpflicht von Verkehrs- und Standortdaten in Deutschland mit dem Unionsrecht – unter anderem der EU-Grundrechte-Charta – vereinbar ist. Auf Basis der mündlichen Verhandlung wird der Generalanwalt seine Schlussanträge stellen. Das EuGH-Urteil folgt dann einige Monate später.
„Ich hoffe sehr, dass der EuGH zugunsten des Datenschutzes und der Privatsphäre von Nutzer:innen entscheiden wird. Wir brauchen keine flächendeckende Digitalüberwachung, sondern Vertrauen in die Integrität, Sicherheit sowie die Privatheit digitaler Kommunikation. Das sollte auch die nächste Bundesregierung dringend berücksichtigen und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung endgültig abschaffen – im Zweifel auch ohne Wegweiser aus Luxemburg.“
„Fünf Jahre nach Beginn des Verfahrens kann der EuGH nun endlich die Frage nach der Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung eindeutig beantworten. Damit wäre ein wichtiger Meilenstein für die gesamte Internet- und Telekommunikationsbranche erreicht, die faulen Kompromisse wären vorbei. Der Konflikt darf auch in Zukunft nicht auf dem Rücken von Internetnutzern, also auch unserer Kunden ausgetragen werden.“
„Eine nationale Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung vorsieht, ist und bleibt unzulässig. Bereits im Oktober 2020 und im März dieses Jahres hat der EuGH Vorschriften aus Belgien, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Estland beanstandet, die der deutschen Vorratsdatenspeicherung sehr ähnlich waren.“
(Quelle: Pressemeldung)
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