Dienstliche Erreichbarkeit während der Feiertage meist nicht zulässig.
Erstellt am 24.12.2019 von Mike Bauerfeind
Auch an Weihnachten schaffen es viele nicht, völlig von ihrem Job abzuschalten. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.003 Bundesbürgern ab 16 Jahren, darunter 430 Berufstätige, die Urlaub haben. So sagen 71 Prozent der befragten Berufstätigen, die Weihnachten, zwischen den Jahren und Neujahr Urlaub haben, dass sie in dieser Zeit trotzdem dienstlich erreichbar sind. Eine erschreckend hohe Zahl, denn auf diese Weise machen sich die Bundesbürger auch während Urlaub und Feiertagen abhängig von ihrem Arbeitgeber, der so im Notfall stets auf seine Angestellten zurückgreifen kann.
Telefonische Erreichbarkeit
So ist die Mehrheit vor allem telefonisch erreichbar (71 Prozent), 63 Prozent per Kurznachricht wie SMS oder Whatsapp. Mehr als jeder Zweite (55 Prozent) checkt außerdem im Weihnachtsurlaub seine beruflichen E-Mails. Damit bewegt sich die Zahl der im Weihnachtsurlaub erreichbaren Berufstätigen auf dem Niveau des Vorjahres.
Gründe
Zu den Gründen zählen in diesem Jahr zwei von drei Berufstätigen (66 Prozent), die im Urlaub erreichbar sind, dass vor allem die Vorgesetzten dies von ihnen erwarten würden. 48 Prozent nennen die Erwartungen ihrer Kollegen als Grund, ein Viertel (26 Prozent) die der Kunden. Lediglich 17 Prozent geben an, aus eigenem Wunsch im Urlaub auf Anrufe, Nachrichten oder E-Mails zu reagieren. Ein Teil der Befragten erfüllt mit der durchgängigen Erreichbarkeit auch die Wünsche von Geschäftspartnern (13 Prozent) oder die der eigenen Mitarbeiter (11 Prozent). „Viele Menschen tragen ihr Smartphone heute immer bei sich. So sind sie während der Arbeitszeit auch für private Belange erreichbar – und während der Freizeit mitunter für dienstliche. Die Arbeitswelt wandelt sich, die vormals klare Trennlinie zwischen Beruf und Privatleben verschwimmt zunehmend“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Es ist allerdings wichtig, dass die freie Zeit zu Weihnachten möglichst ungestört zur Erholung und für Familie und Freunde genutzt werden kann. Unternehmen sollten darauf achten, dass es gute und funktionierende Vertretungslösungen gibt und urlaubende Kollegen möglichst gar nicht oder nur im absoluten Notfall gestört werden.“
Gewerkschaften weisen auf die Arbeitnehmerrechte hin
Die hohe Zahl der im Urlaub erreichbaren Arbeitnehmer wird von den Gewerkschaften immer wieder kritisiert. Wie der DGB weisen viele Arbeitnehmervertreter darauf hin, dass eine Pflicht zur Erreichbarkeit nicht besteht. Im Gegenteil: Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) legt eindeutig fest, dass der Urlaub der Erholung dient und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Während dieser Zeit ruht die Hauptleistungspflicht der Beschäftigten – und das ist, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Somit haben die Arbeitnehmer ein Recht auf Nichterreichbarkeit während des Urlaubs. Sie sind also generell nicht verpflichtet, ihre Mails zu checken oder Telefonate zu beantworten – selbst wenn der Chef es von ihnen verlang.
* Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom im November 2019 durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Bundesbürger ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Fragen lauteten: „Sind Sie Weihnachten, zwischen den Jahren und Neujahr beruflich per E-Mail, telefonisch oder per Kurznachricht erreichbar, sofern Sie Urlaub haben?“ | „Warum sind Sie im Urlaub erreichbar?“
- Teaser_Erreichbarkeit: Bild von Free-Photos auf Pixabay
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