Der Bekleidungshersteller Halara ist Opfer eines Cyberangriffs geworden. Durch ein Datenleck sollen knapp 950.000 personenbezogene Daten durch Kriminelle erbeutet worden sein. Nach Informationen des Online-Magazins Bleeping Computer soll in einem Hackerforum der entsprechende Datensatz schon seit dem 7. Januar 2024 zum Download angeboten werden. Bleeping dokumentiert das Angebot mit einem Screenshot. Darüber hinaus sind die Daten auch auf Telegram erhältlich, wie das Online-Magazin Golem am 12. Januar 2024 berichtete. Die Datenbank soll Vornamen, Nachnamen, Rufnummern, Länder, Wohnadressen, Postleitzahlen, Provinzen und Wohnorte von Halara-Kunden umfassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern, die Opfer eines Datenlecks geworden sind, generell die kostenlose Erstberatung im Online-Check. Kunden haben gegenüber Halara einen Auskunftsanspruch, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Ob Schadensersatzansprüche bestehen, muss geprüft werden. Mehr Infos zum Thema Datenleck gibt es auf unserer Website.
Und wieder ein Datenleck. Dieses Mal hat es den Anbieter von Frauenmode Halara erwischt. Das Sammeln und Verwalten personenbezogener Daten ist mittlerweile ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens der Verbraucher. Derzeit ist ein rapider Anstieg von Cyberangriffen auf Unternehmen zu beobachten. Die Kriminellen wollen Kundendaten abgreifen und im Darknet verkaufen oder selbst für Attacken auf Verbraucher verwenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt auf, was über das jüngste Datenleck bei Halara bisher bekannt geworden ist und wie die Verbraucher sich dagegen zur Wehr setzen können.
Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zum Halara-Datenleck: Kunden, die in der Vergangenheit bei Halara eingekauft haben, sollten auf mögliche Phishing-Versuche achten. Es besteht die Gefahr, dass die gestohlenen Daten für betrügerische E-Mails oder Anrufe verwendet werden, um weitere persönliche oder finanzielle Schäden zu verursachen. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern, die eventuell von einem Datenleck betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check. Hier prüft die Kanzlei auch die mögliche Betroffenheit von Verbrauchern und die rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Von einem Cyberangriff betroffene Verbraucher sollten sich die Konsequenzen eines Datenlecks und Datendiebstahls bewusst vor Augen führen. Kombinierte Informationen aus anderen Datenlecks könnten Cyberkriminellen ermöglichen, zielgerichtete Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchzuführen. Das kann sogar zum Diebstahl der Identität führen. Damit können beispielsweise Geschäfte zulasten der Verbraucher getätigt werden. Wie sieht derzeit die Rechtslage aus? Haben Betroffene beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz? Vor diesem Hintergrund macht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf relevante Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 aufmerksam, die die Rechte von Verbrauchern im Kontext von Datenschutzverletzungen erheblich stärken.
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Verbrauchern, die eventuell von einem Datenleck betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check. Hier prüft die Kanzlei die mögliche Betroffenheit und die rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei hat bereits in einem ähnlichen Fall eines Datenlecks bei Facebook vor Landgerichten Schadensersatzansprüche durchgesetzt.
(Quelle: Presseportal)
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