Generell ist allein ein Richter für die Anordnung einer Telefonüberwachung zuständig. Eine Sonderregelung gibt es für die Staatsanwaltschaft, sie darf jedoch ausschließlich bei „Gefahr in Verzug“ entsprechend handeln. Zwar sind in Artikel 10 des Grundgesetzes die Grundrechte auf Post- und Fernmelde-Geheimnisse festgeschrieben, jedoch ist in bestimmten Fällen eine Ausnahme zugelassen. Es kommen jedoch häufig auch unerlaubte Lauschangriffe im Wirtschafts- und Privatbereich vor, die selbstverständlich über keinerlei rechtliche Grundlage verfügen.
Wer glaubt, dass Lauschangriffe nahezu ausschließlich in Krimis ein Thema sind, täuscht sich. Eine anonyme Befragung von nordrhein-westfälischen Unternehmern durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC (Pricewaterhouse Coopers) erbrachte folgendes Ergebnis: 57 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal Opfer von Betrug, Industriespionage sowie Diebstahl vertraulicher Daten gewesen zu sein. Laut der renommierten Lenz GmbH & Co. Detektive KG, die unter anderem auf Lauschabwehr und Abhörschutz spezialisiert ist, gibt es folgende Risiken im Wirtschaftsbereich:
Auch Privatpersonen sind von Abhöraktionen des Telefons betroffen. Die Gründe sind vielfältig, darunter:
Alle Telefone sind abhörbar
Ebenso wie Festnetztelefone können auch Smartphones und Co. abgehört werden. Dazu muss das Handy nicht einmal im aktiven Einsatz sein. Ist es eingeschaltet, kann das Mikrofon über eine lauschende App die Umgebungsgeräusche weitergeben. Grundsätzlich besteht bei jedem Telefon die Gefahr eines Lauschangriffes. Gemäß einem Leitfaden der EFF (Electronic Frontier Foundation) seien jedoch Telefongespräche sicherer als die Kommunikation über textbasierte Medien, darunter SMS und E-Mails.
Eine verhältnismäßig hohe Anonymität liegt beim Telefonieren mit einem Prepaid-Handy vor – jedenfalls, wenn es sich um ein kurzes Gespräch handelt. Während sich Verbraucher in Deutschland beim Kauf ausweisen müssen, ist dies in Österreich nicht einmal erforderlich. Viele Experten vertreten allerdings den Standpunkt, dass vertrauliche Gespräch weder über das Festnetz- noch das Prepaid-Mobiltelefon geführt werden sollten. Klaus-Dieter Matschke, der Inhaber des Sicherheitsdienstes KDM Group, sagt dazu: „Die Zeiten sind vorbei, wo sich noch jemand Zutritt verschaffen musste, um jemanden belauschen zu können.“
Vorteil von Prepaid-Handy nach Abhören
Einer der größten Pluspunkte von Prepaid-Handys ist Flexibilität. Besitzer sind nicht an eine Vertragslaufzeit gebunden und müssen nicht jeden Monat eine feste Gebühr bezahlen, auch wenn sie kaum oder gar nicht telefonieren. Besteht die Befürchtung, dass man abgehört wird oder bestätigt sich diese sogar, ist keine Kündigungsfrist einzuhalten. Die Prepaid-SIM-Karte kann sofort entsorgt werden, damit ist der Lauschangriff beendet.
Es gibt zahlreiche Prepaid-Anbieter, die ihre SIM-Karten kostenlos zur Verfügung stellen. Der Telefonnummernwechsel zieht somit keinerlei Kosten nach sich. Bei Vertragshandys ist das Gegenteil der Fall. Je nach Vereinbarung mit der entsprechenden Gesellschaft stehen unterschiedliche Lauf- und Kündigungszeiten im Raum. Beträgt erstere 24 Monate, handelt es sich in der Regel um eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das Ändern der Vertrags-Handy-Nummer ist zwar auch möglich, sie kann jedoch ausschließlich durch den Anbieter erfolgen. Mit der Übergabe einer neuen SIM-Karte, die meist erforderlich ist, entsteht ein weiterer Kostenfaktor.
Bis zum 30. Juni 2017 hatte der Kauf einer Prepaid-SIM-Karte in Deutschland einen großen Vorteil: Es musste kein Ausweis vorgelegt werden, wodurch anonymes Telefonieren möglich war. Leider sind die Anbieter seit dem 1. Juli 2017 gleichfalls zur Identitätsprüfung ihrer Kunden verpflichtet. Erst im Anschluss dürfen sie das mobile Telefonieren freischalten. Damit fällt es beispielsweise Richtern und Staatsanwälten deutlich leichter, eine Telefonüberwachung vorzunehmen.
Es spielt keinerlei Rolle, ob Behörden oder Kriminelle eine Abhöraktion beabsichtigen, sie können diese sowohl über Festnetztelefone als auch Handys durchführen. Handelt es sich um kurze Gespräche mit dem Mobiltelefon, bieten Prepaid-Handys einen gewissen Schutz vor Lauschangriffen. Im Bereich der Neuanschaffung einer SIM-Karte haben Prepaid-Angebote bezüglich Schnelligkeit, Unkompliziertheit und Kostengünstigkeit die Nase in jedem Fall vorn.