Gute Nachrichten für die Betroffenen des enormen Datenlecks bei Facebook: Das Landgericht München hat den Mutterkonzern Meta zur Zahlung von 3.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Der Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, der von diesem Vorfall betroffen ist, hat laut Gericht einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Der Kläger hat infolge eines Verstoßes von Facebook gegen Art. 25 Abs. 1 und 2 DSGVO einen immateriellen Schaden erlitten, der ihn zur Klage veranlasst hat. Das Urteil verdeutlicht, dass sich Klagen gegen Facebook/Meta für Betroffene des Datenlecks lohnen können. Die Kanzlei rät Facebook-Nutzern, ihren Datenleck-Status mit einem kostenlosen Online-Checker zu prüfen. Weitere Informationen zum Thema Datenleck sind auf unserer Website erhältlich.
Aktuell werden Millionen von E-Mail-Konten mit Spam und täuschend echten Nachrichten bombardiert – eine mögliche Ursache kann ein Datenleck bei Facebook sein. Im Frühjahr 2021 wurde ein massives Datenleck bei dem Social-Media-Riesen aufgedeckt, von dem alleine in Deutschland etwa sechs Millionen Benutzer betroffen sein sollen. Bereits im Jahr 2019 wurden durch das Contact-Import-Tool Dritter Daten wie Facebook-ID, Name und Geschlecht der Nutzer ausgelesen, ein Vorgang, der als „Scraping“ bezeichnet wird. In Hacker-Foren wurden die gewonnenen sensiblen Daten, einschließlich E-Mail-Adressen und Passwörter, zum Verkauf angeboten. Betroffene haben Anspruch auf Schadensersatz. Immer mehr Gerichte sprechen Meta Schadensersatz zu. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Punkte des Verfahrens und das aktuelle Urteil zusammen.
Der Kläger, Opfer des weitreichenden Facebook-Datenlecks von Ostern 2021, hat durch „Scraping“ seine personenbezogenen Daten verloren. Selbst wenn Nutzer ihre Telefonnummern nicht öffentlich machen, können sie dennoch über Facebook oder Messenger gefunden werden. Infolge dieses Vorfalls erntet der Kläger unerwünschte Anrufe und Nachrichten – etwa zwei pro Woche. Dies hat zu einem Kontrollverlust, anhaltendem Unwohlsein und einer ständigen Sorge um den Missbrauch seiner Daten geführt. Dies macht ihm das ausgeübte selbstständige Geschäft erheblich schwerer, da er ständig potenzielle Fake-Nachrichten überprüfen muss. Schlaflose Nächte und ein wachsendes Misstrauen gegenüber Anrufen von Unbekannten sind weitere Folgen. Der Kläger sieht sich einem Schadensersatzanspruch von mindestens 1500 Euro gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO ausgesetzt. Das Gericht entschied, dass ihm ein immaterieller Schadensersatz von 3.000 Euro zusteht, da ein Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 und 2 DSGVO vorliegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Betroffene Verbraucher eines Cyberangriffs sollten die Folgen eines Datenlecks und möglichen Datendiebstahls stets im Blick behalten. Durch die Kombination von Informationen aus verschiedenen Datenlecks könnten Cyberkriminelle gezielte Phishing-Angriffe durchführen, die sogar bis zum Identitätsdiebstahl führen könnten. In Deutschland gibt es bisher keine einheitliche Rechtsprechung zu Ansprüchen wegen eines Facebook-Datenlecks. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich erstmals am 8. Oktober 2024 in zwei Verfahren mit diesem Thema befassen und Leitlinien für die unterinstanzlichen Gerichte entwickeln.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer verweist auf bedeutende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023, die die Verbraucherrechte in Bezug auf Datenschutzverletzungen stärken. Verbraucher können gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft von Unternehmen verlangen, ob und inwiefern sie von einem Angriff betroffen sind. Die EuGH-Urteile mit den Aktenzeichen C-340/21 und C-456/22 klären Haftungsfragen und erkennen immaterielle Schäden an.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Adressen im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit einem Team von 24 Anwälten und Fachanwälten bietet die Kanzlei umfassende rechtliche Unterstützung in verschiedenen relevanten Rechtsgebieten. Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer sind bekannt durch erfolgreich geführte Musterfeststellungsklagen, wie gegen die Volkswagen AG, und setzen sich zurzeit auch gegen die Mercedes-Benz Group AG ein. Ihre Expertise im Management von Massenverfahren wurde in Branchenberichten hervorgehoben.
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