Wer sich ein Startpaket für eine Prepaidkarte im Handel kauft, geht davon aus, damit auch die Nutzungsmöglichkeit der Karte erworben zu haben. Prinzipiell ist das auch richtig, aber nicht in jedem Fall kommt der Kunde auch in den Genuss der Mobilfunkdienstleistung, wie wir in einem – zugegebenermaßen skurrilen Fall – bei der Deutschen Telekom erlebt haben. Denn welcher maximale Zeitraum darf vergehen, bis eine Freischaltung nicht mehr möglich ist? Würde hier nicht das „Gutscheinprinzip“ gelten – die Leistung kann nicht verfallen, wenn es kein Verfallsdatum gibt?
Registrierung versäumt
Der Fall beginnt in einem Kaufland irgendwo in Deutschland. Ein Kunde erwirbt dort am 4.12.2010 eine Xtra-Prepaidkarte der Telekom mit einer interessanten Rufnummer. Das Startpaket wird mit einem Guthaben von 10 Euro ausgeliefert und ist wie üblich noch nicht registriert. Da der Kauf in erster Linie durch die Rufnummer motiviert war, wird die Karte nicht umgehend nach dem Kauf aktiviert, sondern landet erstmal in einer Schublade. Dort gerät sie ein wenig in Vergessenheit, nicht zuletzt auch durch zwei Umzüge in den kommenden Jahren. Ab und zu erinnert sich der Käufer allerdings an das erworbene Startpaket und versucht in den kommenden sechs Jahren zwei Anläufe zur Online-Registrierung. Allerdings scheitern die Versuche, da es während der Registrierungsversuche zu Fehlermeldungen kommt und man auf die Hotline verwiesen wird. So gehen die Jahre ins Land, bis es schließlich im Jahre 2016 zum Anruf bei der Telekom-Hotline kommt.
Hotline kann nicht helfen
Die freundliche Mitarbeiterin zeigte sich anfangs auch sehr optimistisch, dass eine Registrierung kein Problem sei. Nach dem Abgleich einiger Daten hatte sie auch tatsächlich Einsicht in das Kartenkonto und konnte auch die beiden fruchtlosen Registrierungsversuche erkennen. Allerdings wich nun der Optimismus und sie teilte mit, dass eine Registrierung per Hotline nicht möglich sei, da sie auf dasselbe System zugreifen würde wie der Kunde bei der Online-Registrierung. Zwar klang das eigenartig, dass die Hotline offenbar auch nicht mehr Möglichkeiten hat, allerdings blieb dem Kunden keine Wahl. Verwiesen wurde nun auf einen Telekom-Shop, der auf jeden Fall die Möglichkeit hätte, das Paket zu aktiveren. Da es in der Nähe keinen solchen Shop gibt, musste sich der Kunde auf den Weg in die etwa 20 Kilometer entfernte nächste große Stadt machen. Dort angekommen stellte sich die nächste Ernüchterung ein.
Shop überfordert
Denn der Mitarbeiter konnte zuerst gar nichts mit dem Registrierungswunsch anfangen. Erst eine Nachfrage beim Vorgesetzten brachte (leider keine Positive) Klarheit: Das Startpaket könne nicht mehr aktiviert werden, da der Tarif von der Telekom nicht mehr angeboten wird. Auch eine Aktivierung in einen neuen Prepaid-Tarif des Rosa Riesen sei nicht möglich, das Startpaket wertlos. Auf die Frage nach dem Startguthaben zuckte der Verkäufer nur mit den Schultern. Nachdem sich der Kunde mit den Aussagen nicht zufriedengeben wollte, verwies der Verkäufer auf die Zentrale in Bonn. Dort sollte die Karte hingeschickt werden, dann würde das Startguthaben ausgezahlt. Das klang zwar plausibel, aber Prepaid-Wiki wollte es genauer wissen und wendete sich mit dem Problem an die Pressestelle der Telekom.
Keine Aktivierung, keine Rückzahlung
Die Antwort lies erfreulicherweise nicht lange warten, der Inhalt allerdings war weniger erfreulich. Statt ein paar klärender Zeilen wurden nur die Punkte 8.1 bis 8.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den Prepaidprodukten der Telekom zitiert. Dort geregelt sind unter anderem der Beginn des Vertragsverhältnisses und Regelungen zur Guthabenauszahlung nach Vertragsende. In unserem Fall stellte sich aber die – nach wie vor – spannende Frage, ob das Vertragsverhältnis mit der Deutschen Telekom nicht schon beim Kauf des Startpaketes (= Annahme des Kaufangebotes durch Übergabe des Kaufpreises) begonnen hat. Wir hakten nochmal mit konkreten Nachfragen bei der Pressestelle nach und bekamen schließlich folgende Antwort aus Bonn:
„Hallo Herr Bauerfeind,
mit dem Kaufpreis haben Sie die Voraussetzung (SIM-Karte) für die Mobilfunknutzung erworben. Das Vertragsverhältnis selbst beginnt grundsätzlich mit der Freischaltung der Karte.
Um die Karte direkt und ohne zusätzliche Aufladung nach der Freischaltung nutzen zu können, haben wir Ihnen ein Startguthaben in einer bestimmten Höhe zur Verfügung gestellt. Dieses von der Telekom unentgeltlich überlassene Guthaben (geschenktes Guthaben) wird dem Kunden nicht erstattet. So steht es auch in den AGB (8.5., letzter Satz)
Das Produkt Xtra Card wird seit mehr als einem Jahr nicht mehr am Markt angeboten und somit heute auch nicht mehr freigeschaltet.“ (Zitat: Pressestelle Deutsche Telekom)
Fazit: Startpakete zeitnah freischalten lassen
Zugegeben, es handelt sich um einen Extremfall. Denn sechs Jahre nach dem Kauf konnte man zumindest mit gewissen Problemen bei der Aktivierung rechnen. Andererseits ist das Thema nicht unbedingt so einfach abzuhaken. Denn: Nach den Aussagen der Telekom beginnt das Vertragsverhältnis grundsätzlich erst mit der Freischaltung. Doch wo erfährt der Kunde, wie lange der Zeitraum zwischen Kauf und Registrierung eigentlich maximal sein darf? Nach der Auslegung der Telekom könnte es durchaus sein, dass ein im Herbst erworbenes Startpaket zu Weihnachten verschenkt wird und dann nicht mehr aktiviert werden kann, weil der Tarif inzwischen nicht mehr angeboten wird. Eine klare Regelung, so wie das beim Verfall von Prepaidkarten bei Nichtnutzung der Fall ist, stünde auch für den Zeitraum der Aktivierungsmöglichkeit gut zu Gesicht. Das würde Klarheit auf beiden Seiten bringen. Eine interessante Frage wäre auch, ob Gerichte der Rechtsauffassung der Telekom folgen würden, käme es denn zu einem entsprechenden Verfahren. Anders sieht es freilich bei der Auszahlung des Startguthabens aus. Da sind sich die Juristen weitestgehend einig, dass es sich um geschenktes Guthaben handelt, welches (außer aus Kulanz, was sicherlich auch hier oder da eine kluge Entscheidung wäre) nicht ausgezahlt werden muss. So oder so bleibt zumindest der Eindruck, dass man sich aufgrund der völlig unterschiedlichen Aussagen der Hotline, im T-Shop und bei der Pressestelle selbst im Hause Telekom nicht wirklich einig über diesen Fall ist. Spannend wäre auch abschließend die Frage: Was ist mit dem Kaufpreis. Geht man davon aus, dass das Startpaket wie ein Gutschein zur Nutzung einer Leistung (Nutzung der Karte) zu behandeln wäre, müsste die Telekom zumindest den Kaufpreis erstatten, wenn Sie diese erworbene Leistung nicht mehr erbringen kann/will…
Hallo,
das ist unglaublich; auf so eine Idee bin ich nicht gekommen denn gestern habe ich so ein Packet gekauft und dort, beim Kaufland, hängen noch einige zum Verkauf bereit. Ich hing dann ewig am PC um diese zu aktivieren und dann an der Hotline.
Die Telekom weiß doch wohin sie alles verkauft wurden und wenn diese ungültig sind sollten sie diese auch zurückziehen, woher sollte ich als Kunde dieses wissen? Die Karten haben auch Verfallsdatum?
Und nun habe ich die Karte zerschnitten da ich eine Micro brauchte. Dan werde ich eben Telekom verlassen. Liebe Telekom was ist denn das für eine Art mit Kunden umzugehen.
Ich lese eben auf
https://www.edeka-smart.de/
https://www.edeka-smart.de/aktionen
10€ Einkaufsgutschein. EDEKA smart (Telekom Deutschland Multibrand GmbH) hat in der Vergangenheit auch für im Laden erworbene Startpakete einen Auszahlgutschein per Post verschickt (keine Gewähr, dass es bei der jetztigen Aktion auch noch funktioniert, die Dokumente legen dies jedoch nahe). Gilt bis 09.06.2019, Bedingung ist allerdings: „wenn er im Anschluss an die Aktivierung eine SMS mit dem Kennwort GUTSCHEIN an die Kurzwahl 27200 sendet. Der Gutschein wird innerhalb von 14 Tagen nach Aktivierung postalisch an die Aktivierungsadresse zugestellt. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Die Teilnahme ist nur mit einer gültigen Adresse innerhalb Deutschlands und nur 1x pro Rufnummer möglich.“
Vielleicht den Papierkram aus dem Starterpaket inkl. der zerschnittenen SIM-Karte und dem Kaufbeleg einsenden und dazu schreiben, dass die Nummer egal ist. Evtl. zeigt auch ein echter Telekom-Shop (nicht ein „Partner“-Shop, diese haben diverse Befugnisse nicht oder nur teilweise umgesetzt) Kulanz.