Nach dem großen Datenleck bei Facebook haben betroffene Nutzer berechtigte Hoffnungen auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer mündlichen Verhandlung am 11. November 2024 bestätigt, dass der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten als Schaden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt. Während materielle Schäden nachgewiesen werden müssen, reicht der Nachweis immaterieller Schäden, wie Ängste oder Befürchtungen, aus, um Ansprüche geltend zu machen. Der BGH wird seine abschließende Entscheidung zu diesem Verfahren (Az.: VI ZR 10/24) später bekannt geben.
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer äußert sich erfreut über die ersten Äußerungen des BGH. Aus ihrer Sicht können betroffene Verbraucher nun Ansprüche gegen den Mutterkonzern Meta geltend machen. Der BGH könnte mit seiner entscheidenden Richtungsweisung nicht nur aktuelle Unsicherheiten klären, sondern auch ähnliche Fälle in der Zukunft beeinflussen. Die Kanzlei bietet betroffenen Nutzern einen kostenlosen Online-Check an, um die rechtlichen Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu prüfen.
In der Verhandlung des BGH wurden mehrere wichtige Aspekte erörtert, die für die Betroffenen von Bedeutung sind:
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erhofft sich durch diese drastische Klärung eine Vereinfachung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Die Einschätzungen des BGH eröffnen vielversprechende Möglichkeiten für Nutzer, die von dem Facebook-Datenleck betroffen sind. Die allgemeine Vorgabe des Gerichts könnte die Hürden senken, um immaterielle Schadensersatzansprüche zu formulieren und Unternehmen unter Druck setzen, ihre Datenschutzpraktiken zu verbessern. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt dringend, die eigene Betroffenheit im Rahmen eines kostenlosen Online-Checks zu untersuchen.
Das Datenleck wurde erstmals im April 2021 bekannt und gehört zu den größten seiner Art. Unbekannte Akteure konnten durch Sicherheitslücken Zugang zu insgesamt 533 Millionen Facebook-Nutzerdaten erlangen, darunter auch persönliche Daten aus Deutschland. Die rechtliche Aufarbeitung zeigt bereits erste Erfolge in Form von Gerichtsentscheidungen zugunsten der Verbraucher.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist eine der führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland, spezialisiert auf verschiedene Rechtsgebiete, einschließlich Datenschutzrecht. Sie hat bereits in mehreren Fällen von Datenlecks erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt und bietet umfassende Unterstützung für von Datenschutzverletzungen betroffene Verbraucher.
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