„Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Betroffene Verbraucher können eine Minderleistung im Festnetz mit unserer Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen.“ Im Festnetz erhielten 84,4 Prozent der Nutzer über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg im Download mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 42,3 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten.
Zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus. Bezogen auf die absolute Datenübertragungsrate unterscheiden sich die Anbieter – auch technologiebedingt – zum Teil sehr deutlich voneinander. Erstmalig werden im Bericht auch Gigabit¬anschlüsse betrachtet. Ein Vergleich zum Vorjahr, in dem ausschließlich Anschlüsse bis unter 500 Mbit/s in die Auswertung eingeflossen sind, ist daher mit Blick auf aggregierte Darstellungen nicht möglich.
Die meisten Kunden (78,2 Prozent) waren mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden (Noten 1 bis 3). Weniger als 11 Prozent der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6.
Ergebnisse im Mobilfunk
Im Mobilfunk lag das generelle Niveau erneut deutlich unter dem im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 23,2 Prozent der Nutzer (2020/2021: 20,1 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate; bei 3,0 Prozent der Nutzer (2020/2021: 2,6 Prozent) wurde diese voll erreicht oder überschritten.
In höheren Bandbreiteklassen wurden tendenziell niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Auch im Mobilfunk zeigen sich wie im Festnetz hinsichtlich der Anbieter Unterschiede.
Die Endkunden bewerteten die Anbieter erneut weit überwiegend mit Noten von 1 bis 3 (70,8 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil jedoch zurückgegangen (2020/2021: 75,7 Prozent). Da gleichzeitig der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert wieder auf einem niedrigen Niveau lag, ist weiterhin zu vermuten, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenübertragungsrate bewerteten als das Erreichen der vertraglich in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.
Messungen lassen keine Rückschlüsse auf Breitbandversorgung zu
Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern lassen sich aus der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.
Minderung
Mit dem novellierten Telekommunikationsgesetz sind die Rechte der Verbraucher deutlich erweitert worden. So können Verbraucher, wenn sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung ihres Internetzugangsdienstes erhalten, das monatliche Entgelt gegenüber ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Voraussetzung hierfür ist eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.
Der Nachweis einer solchen Minderleistung kann für stationäre Breitbandanschlüsse mittels Desktop-App der Breitbandmessung erbracht werden. In der App steht ein sog. Nachweisverfahren zur Verfügung. Insgesamt sind hierbei 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Das Nachweisverfahren schließt mit einem Messprotokoll ab, welches zur Geltendmachung des Minderungsanspruches gegenüber dem Anbieter genutzt werden soll.
Die Desktop-App kann hier heruntergeladen werden: https://breitbandmessung.de/desktop-app.
Um auch für den Mobilfunk ein Minderungsverfahren auszugestalten, hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr in einem ersten Schritt Eckpunkte zur Konsultation gestellt, die Vorschläge zu den wesentlichen Parametern des geplanten Nachweisverfahrens enthielten. Im nächsten Schritt plant die Bundesnetzagentur, in einer Allgemeinverfügung Vorgaben zur Konkretisierung einer Minderleistung im Mobilfunk zu machen und einen Überwachungsmechanismus zum Nachweis zur Verfügung zu stellen.
Der siebte Jahresbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022. Insgesamt wurden mit der Desktop-App 398.747 valide Messungen gezählt. Im Mobilfunk waren es 623.581 valide Messungen (2020/2021: 441.233). Da es im stationären Bereich mit der Einbeziehung der Gigabitanschlüsse eine methodische Umstellung gab, sind die Ergebnisse hier aufgrund unterschiedlicher Erhebungsverfahren nicht mit den Vorjahren vergleichbar.
Die Berichte für stationäre und mobile Breitbandanschlüsse sowie ein Kurzbericht sind auf der Internetseite der Breitbandmessung unter https://breitbandmessung.de/archiv-jahresberichte veröffentlicht. In einem separaten Dokument werden dort ebenfalls die entsprechenden Ausführungen zur Validierung, der Methodik und der Messergebnisse dargestellt.
Weitergehende Informationen und Darstellungen – insbesondere für alle Anbieter – können der interaktiven Ergebnisdarstellung unter https://breitbandmessung.de/interaktive-darstellung entnommen werden.
(Quelle: Presseportal)
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