In Deutschland dürfen Prepaid-SIM-Karten bekannterweise nur noch gegen Registrierung eines Ausweises freigeschaltet werden. Seit 2012 liegt dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eine Beschwerde von Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, zur Entscheidung vor [1]. Die Zahl der Datenabfragen steigt seither immer weiter und liegt inzwischen im zweistelligen Millionenbereich. [2] Nun schafft die Piratenpartei Abhilfe durch Verteilung anonymer SIM-Karten.
„Wir kämpfen für das Recht auf Anonymität, weil nur so eine freie, unbefangene Kommunikation möglich ist“, erklärt Dr. Patrick Breyer. „Wegen der vielen Datenabfragen kann jeder von uns beispielsweise aufgrund einer Funkzellenabfrage zu Unrecht einer Straftat verdächtigt oder polizeilich erfasst werden, nur weil man zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen ist. Es ist außerdem schon vorgekommen, dass Mitarbeiter eines großen Telekommunikationsunternehmens Privatanschriften und Privatnummern gefährdeter Personen verkauft haben. Ich empfehle allen Verbrauchern daher, sich durch Verwendung einer nicht auf sie registrierten SIM-Karte vor falschem Verdacht und Datenmissbrauch zu schützen.“
Die Piratenpartei Baden-Württemberg stellt, nachdem der Menschenrechtsgerichtshof noch immer kein Urteil gefällt hat, Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland SIM-Karten zur Verfügung. Diese wurden auf den Landesverband registriert und sind somit nicht auf den Benutzer zurückverfolgbar. Diese Vorgehensweise ist legal (§ 111 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 TKG).
„Es freut mich sehr, dass wir unseren Mitgliedern eine anonyme mobile Kommunikation ermöglichen können. Die Ausweispflicht muss fallen! Solange das noch nicht geschehen ist, haben wir jetzt wenigstens eine Möglichkeit, doch weiterhin anonym zu bleiben und dem Überwachungswahn zu entgehen“, erklärt der Landesvorsitzende Borys Sobieski zu der Aktion. „Es kann nicht sein, dass die registrierungsfreie Kommunikation Straftätern vorbehalten ist, die schon heute Strohmänner einschalten oder im benachbarten Ausland anonym erhältliche [3] SIM-Karten nutzen.“
Mitglieder der Piratenpartei können eine vorregistrierte SIM-Karte für den Eigenbedarf unter https://piratenpartei-bw.de/anonyme-sim-karten/ beantragen. Alternativ können Mitglieder SIM-Karten am 21. Mai auf der Cryptoparty in Potsdam erhalten. [4] Wer noch nicht Mitglied ist, kann unter mitglieder.piratenpartei.de die Mitgliedschaft beantragen und anschließend eine SIM-Karte bestellen.
Auch Prepaid-Wiki kritisiert regelmnäßig die komplizierten Verfahren der Identifizierung beim Kauf von Prepaid-Startersets. Wie schon häufig erwähnt ist mittlerweile der Abschluss eines Vertragstariefes mit deutlich weniger Aufwand verbunden als die Freischaltung einer Prepaid-SIM-Karte.
Quellen im Text: [1] https://ots.de/t12UUk [2] http://ots.de/3J7uMP [3] https://i.imgur.com/cCFX1wC.jpg [4] (Quelle: Presseportal)
Ich habe inzwischen auch wie viele andere von Solitärnummer Festnetz auf eine öffentliche und eine wechselnde, private Nummern-/Erreichbarkeitsschiene umgestellt, die alten Nummern behalte ich zwar, wegen der Gefahr der Unbrauchbarmachung durch Störanrufe ist hier jedoch meistens nur ein Anrufbeantworter geschaltet. Das machen viele Leute so, dauernd die Rufnummer wechseln kann ja keine Lösung sein, außerdem blamiert man sich damit auf Dauer.
Wer anonym telefonieren will, kann sich meine neu eingepflegten Hinweise auf https://www.prepaid-wiki.de/wiki/index.php?title=CallBack&oldid=79391 anschauen. Hierbei kann auf eine (von früher her) anonym registrierte Prepaidkarte verzichtet werden, das Problem besteht nämlich darin, dass viele staatliche Stellen MCID ständig am Laufen haben, sie haben ja das Recht und dank der Großkundenverträge auch die Möglichkeit, dieses Leistungsmerkmal ohne besonderen Kostenaufwand aufschalten zu lassen, das war früher anders, aber es war schon vorherzusehen, Ade Anonymität, aber es gibt die Möglichkeit, unbeschadet des Eichhörnchens („Vorratsdatenspeicherung“, immer noch für eine Woche aktiv bei den Anbietern) einen gewissen Schutz zu erreichen. Sogar einen höheren als bei einer Mobilfunkkarte, denn bei dieser kann eine standortbezogene Eingrenzung erfolgen, während bei dem VoIP-Produkt nur die „nackten“ Stammdaten zu einem Anruf zur Verfügung gestellt werden.